Es ist Zeit für mehr Gerechtigkeit in der Sozialversicherung

Veröffentlicht am 29.08.2017 in Gemeindenachrichten

Rentenversicherung: Wir fordern in unserem Rentenkonzept die Einführung des Prinzips der „doppelten Haltelinie“:

  • Gesetzlich garantiertes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2030
  • Begrenzung des Beitragssatzes auf 22 Prozent bis 2030

Wir führen eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die zwischen 451 Euro und 1300 Euro verdienen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen aber gleichwohl die vollen Rentenansprüche erwerben, die sie bei einem nicht reduzierten Arbeitnehmerbeitrag erwerben würden.

Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat und/oder Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet bekommt, soll einen Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben. Mit der Solidarrente wollen wir ein Alterseinkommen für langjährig Beschäftigte gewähr­leisten, das 10 Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am Wohnort liegt.

Um dies zu finanzieren, bedarf es eines steuerfinanzierten Demografiezuschusses und der konsequenten Einbeziehung bisher nicht versicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung.

Arbeitslosenversicherung: Für die Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen soll es ein neues Arbeits­losen­geld Q (ALG Q) geben. Der Bezug des ALG Q wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Höhe des ALG Q entspricht dem Arbeitslosengeld. Nach Beendigung einer umfassenden Qualifizierungsmaßnahme oder Umschulung setzt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erneut nach den bisherigen Regeln ein.

Wir werden die Arbeitslosenversicherung wieder stärken. Viele Arbeitslose erhalten kein Arbeitslosengeld, da sie innerhalb der letzten zwei Jahre, der sogenannten Rahmenfrist, nicht mindestens zwölf Monate beitragspflichtig gearbeitet haben. Obwohl sie in der Regel Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, erhalten sie keine Leistungen mehr aus der Versicherung. Das werden wir ändern. Wer innerhalb von drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zehn Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, soll künftig bereits Arbeitslosengeld erhalten.

Krankenversicherung: Wir wollen alle Bürgerinnen und Bürger auf die gleiche Weise versichern. Ziel ist die paritätische Bürgerversicherung. Paritätisch bedeutet: Arbeitgeber und Versicherte werden wieder den gleichen Anteil am gesamten Versicherungsbeitrag zahlen. Daher schaffen wir den einseitigen Zusatzbeitrag der Versicherten ab. Bisher Privatversicherte können wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln möchten. Die Finanzierung der Bürgerversicherung muss gerecht sein. Gesellschaftliche Aufgaben müssen auch solidarisch finanziert werden. Darüber hinaus ist es unser Ziel, Menschen mit chroni­schen Erkrankungen von Zuzahlungen zu entlasten.

Mit der Bürgerversicherung schaffen wir eine einheitliche Honorarordnung für Ärztinnen und Ärzte. Bislang werden Privatpatientinnen und -patienten oftmals bevorzugt, da ihre Behandlung höher vergütet wird. Das werden wir beenden. Damit richtet sich die Vergütung medizinischer Leistungen nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht danach, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.

 

Termine:

Samstag 16.09.2017, 10.00 Uhr: SPD-Infostand, Hauptstr. (Kerwe)

Dienstag 19.09.2017, 15.00 Uhr: Martin Schulz, Universitätsplatz Heidelberg

Samstag 23.09.2017, 10.00 Uhr: SPD-Infostand, OEG-Bahnhof

 

Termine

09.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss

23.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Kinder- , Jugend- und Senioren-

ausschuss

24.04.24 19.30 Uhr

Ortsvereinstreffen

29.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Gemeinderat

 

 

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