Ganztagsschule – eine erste Zwischenbilanz

Veröffentlicht am 22.03.2015 in Fraktion

Vorab einige kritische Anmerkungen zur Sitzung des zuständigen Ausschusses des Gemeinderats:  Leider war weder der Hortbetreiber, noch die Schulleitung in der Lage zur Sitzung des Kinder-, Jugend- und Seniorenausschusses einen schriftlichen Zwischenbericht vorzulegen. Somit war es den Fraktionen nicht möglich, den wichtigen Tagesordnungspunkt „Ganztagsschule“ im Vorfeld zu diskutieren.

Leider „durfte“ – auf Anweisung des Bürgermeisters – zu den mündlich vorgetragenen Berichten nicht diskutiert (!), sondern lediglich „nachgefragt“ werden. Gleichwohl hielt sich Bürgermeister Lorenz nicht an seine eigenen Richtlinien:

Zum wiederholten Mal kritisierte er die angeblich „chaotischen Vorgaben“ der grün-roten Landes­regierung mit der Folge, dass „alles an den Kommunen hängen bleibe“. Dabei verschweigt er, dass die Richtlinien zur Einführung der Ganztagsgrundschule in Baden-Württemberg das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Kultusministerium und den kommunalen Spitzenverbänden sind (Inte­ressensvertretung der Gemeinden). Diese Vereinbarung wurde in einer ausführlichen Presse­mitteilung des Kultusministeriums am 16. Januar 2014 veröffentlicht (KM 3/2014). Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gemeinden sofort zum folgenden Schuljahr mit den Planungen beginnen könnten. Aufgrund dieser Einigung und den Mehrheitsverhältnissen im Landtag war die Verabschiedung des entsprechenden Landesgesetzes im Juli 2014 formal zwar notwendig aber praktisch unerheblich.

Den kommunalen Spitzenverbänden war es in den Verhandlungen mit der Landesregierung besonders wichtig, dass den Gemeinden keine engen Vorgaben gemacht werden, damit sie die Ganztagsschule optimal an die örtlichen Besonderheiten anpassen können. Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags, erklärt: „Es ist wichtig, endlich klare Zuständigkeits­regelungen zu haben, denn dadurch steht der Ganztagesbetrieb, der in der Praxis seit langem gelebt wird, endlich auf sicheren Beinen. Indem wir auch die bisherigen Betreuungsprogramme erhalten, bieten wir den Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrern und Schulträgern ein breitgefächertes und an den jeweiligen Bedarf angepasstes Angebot.“ (siehe Pressemitteilung KM 3/2014)

Laut mündlichem Bericht der Schulleitung der Kurpfalzschule Dossenheim haben sich 40 Schülerinnen und Schüler für den Ganztagszug in den Klassen 1 und 2 angemeldet. Parallel zum Ganztagsangebot werden weiterhin Schülerinnen und Schüler im Halbtagszug in den Klassen 1-4 unterrichtet. Der Ganztagszug wird in den beiden nächsten Schuljahren bis in die Klasse 4 ausgeweitet. Die Ganztagsbeschulung findet nur an drei Tagen von 8.00-16.00 Uhr statt. Ansonsten endet der Schultag (Montag und Freitag) wie im Halbtagsbetrieb um 12.30 Uhr. In beiden Schularten kann durch kostenpflichtige Hortangebote an allen Tagen eine durchgehende Betreuung bis 17.30 Uhr gewährleistet werden:

Ganztagszug (Klasse 1 und 2)

Zeit

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

07.15-08.00

Hortbetreuung (kostenpflichtig)

08.00-08.45

1. Unterrichtsstunde

08.45-09.30

2. Unterrichtsstunde

09.30-09.55

1. Pause

09.55-10.40

3. Unterrichtsstunde

10.40-11.25

4. Unterrichtsstunde

11.25-11.45

2. Pause

11.45-12.30

5. Unterrichtsstunde

12.30-13.30

Hortbe-treuung (kostenpfg.)

Mittagsbetreuung (kostenfrei)

Hortbe-treuung (kostenpfg.)

13.30-14.30

Individuelle Lernzeit (kostenfrei)

14.30-16.00

Arbeitsgemeinschaften (kostenfrei)

16.00-17.30

Hortbetreuung (kostenpflichtig)

Halbtagszug (Klasse 1 und 2)

 

Zeit

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

 

07.15-08.00

Hortbetreuung (kostenpflichtig)

 

08.00-08.45

1. Unterrichtsstunde

 

08.45-09.30

2. Unterrichtsstunde

 

09.30-09.55

1. Pause

 

09.55-10.40

3. Unterrichtsstunde

 

10.40-11.25

4. Unterrichtsstunde

 

11.25-11.45

2. Pause

 

11.45-12.30

5. Unterrichtsstunde

 

12.30-17.30

Hortbetreuung (kostenpflichtig)

 
 
 

Würden Eltern ihr Kind zu einer durchgehenden Betreuung an 5 Tagen von 8.00-17.30 Uhr anmelden, müssten sie im Halbtagszug 200,00 €, im Ganztagszug nur 130,00 € zahlen (pro Kind, pro Monat, ohne Essenskosten).

Die „Ganztagsgrundschule“, wie sie im Moment an der Kurpfalzschule praktiziert wird, kann nur als allerersten Schritt akzeptiert werden. Wesentliche Schritte müssen noch folgen:

1. Die verpflichtende Vorgabe zur Einrichtung einer Ganztagsschule ist die kindgerechte Rhythmisierung des Tagesablaufs. Dies ist in der Kurpfalzschule nicht umgesetzt. Der Pflichtunterricht darf nicht wie im Halbtagszug auf den Vormittag konzentriert, sondern muss durch Phasen der Lernförderung oder durch Arbeitsgemeinschaften unterbrochen werden. Ein steter Wechsel von Pflichtunterricht und Erholungsphasen bis etwa 15.00 Uhr ist kindgerechter, als der eng getaktete, nur von kurzen Pausen unterbrochene Vormittagsunterricht, wie er momentan an der Kurpfalzschule praktiziert wird.

2. Die Ganztagsbeschulung muss auch am Montag stattfinden.

 

Termine

09.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss

23.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Kinder- , Jugend- und Senioren-

ausschuss

24.04.24 19.30 Uhr

Ortsvereinstreffen

29.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Gemeinderat

 

 

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