Sicherheit bei Fußgängerüberquerungen

Veröffentlicht am 15.11.2023 in Kommunalpolitik

Die SPD-Fraktion wird den folgenden Antrag dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen:

Alle Fußgängerampeln, an denen zu Fuß Gehende den Straßenverkehr queren können, sollen hinsichtlich der Barrierefreiheit, insbesondere was die im Sehen eingeschränkten Verkehrs­teilnehmenden betrifft, auf den neuesten technischen Stand gebracht werden.

Mit Ausnahme der Fahrbahnüberquerungen der B3 am OEG-Bahnhof-Schillerstraße (Vibrationstaster mit Pfeil) und am Petrus existiert an keiner Straßenüberquerung in Dossenheim eine Ausstattung zur sicheren Überquerung für blinde und sehbehinderte Menschen.

Dies gilt insbesondere für folgende

Überquerungen:

- B3 Haltestelle Dossenheim-Nord (Hanna-und-Simeon-Heim)

- B3 Schwabenheimer Straße Nord

- B3 Schwabenheimer Straße Süd

- B3 OEG-Bahnhof-Neckarstraße

- Bahnhofstraße-Ärztehaus

- Haltestelle Dossenheim Süd-Vitalis-Ärztehaus (keine Ampel, kein Zebrastreifen)

- L531 am SWR-Sendergebäude

Die aufgeführten Überquerungen stark befahrener Straßen bzw. des Gleiskörpers der Linie 5 werden häufig von zu Fuß Gehenden genutzt. Dies gilt natürlich auch für blinde und sehbehinderte Menschen, die bei der Überquerung besonders gefährdet sind.

Nach DIN 32981 sind die folgenden Maßnahmen möglich:

1. Akustisches Signal:

Zum Auffinden des Signalgebers und der Querungsmöglichkeit wird durch einen Schallgeber ein Tackgeräusch im Dauerbetrieb erzeugt. Dieses Signal muss sich deutlich vom Freigabesignal unterscheiden. Das Freigabesignal dient zur akustischen Erkennung der Grünphase. Entsprechend

DIN 32981 ist dieses Signal als getaktetes harmonisches Signal mit einer Taktfrequenz von 4 Hz ± 0,2 Hz einzusetzen.

2. Haptisches Signal - Vibrationstaster:

Der vibrierende Taster meldet die Freigabe, in der Regel ergänzend zum akustischen Signal.

3. Anforderungstaster:

Dies ist ein zusätzlicher Taster, mit dem zur Verringerung von Umweltbelastungen das akustische und taktile Freigabesignal nach Bedarf angefordert werden kann.

Diese Maßnahmen sind je nach Ort und Art der Überquerung unterschiedlich anzuwenden (weitere Informationen: https://nullbarriere.de/din32981-signalgeber.htm

 

Termine

09.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss

23.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Kinder- , Jugend- und Senioren-

ausschuss

24.04.24 19.30 Uhr

Ortsvereinstreffen

29.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Gemeinderat

 

 

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