Ganztagesschule in Dossenheim

Veröffentlicht am 16.01.2012 in Gemeindenachrichten

Man unterscheidet zwei Arten von Ganztagesschulen:

Gebundene Ganztagesschulen

Sie sieht eine Anwesenheitspflicht für alle Schülerinnen und Schüler an vier Tagen in der Woche von ca. 8.00 bis 16.00 Uhr vor. Der Schultag ist rhythmisiert, d.h. Pflichtunterricht sowie Fördermaßnahmen, Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung und pädagogische Freizeitangebote im Sinne eines erweiterten Bildungsangebotes wechseln einander in einem festgelegten Stundenplan ab. Zusätzliche Hausaufgaben entfallen. Das Ganztages-angebot ist für die Eltern kostenlos, da der gesamte Ganztagesbetrieb unter Aufsicht der Schule stattfindet. Da die Schülerinnen und Schüler den ganzen Tag an der Schule verbringen, ist die Einrichtung einer Mensa zwingend erforderlich.

Offene Ganztagesschulen

Der Pflichtunterricht findet vormittags statt. Die Nachmittagsangebote sind zwar freiwillig, jedoch für einen begrenzten Zeitraum verbindlich und finden in der Regel an 4 Tagen in der Woche in der Zeit von 13.30 bis 16.00 Uhr - nach Abschluss des allgemein verbindlichen Unterrichts - statt. Die Nachmittagsangebote sind aufsichtsrechtlich nicht der Schule, sondern einem unabhängigen Träger zugeordnet, der für seine Leistungen eine Kostenerstattung verlangt. Die Einrichtung einer Mensa ist nicht zwingend erforderlich.

Die SPD plädiert für Ganztagesschulen in gebundener Form. Nur diese gewährleistet eine optimale, pädagogisch-abgestimmte Betreuung und Förderung, da alle Schülerinnen und Schüler von 8.00 bis 16.00 Uhr eindeutig dem System Schule zugeordnet sind. Kernzeit- und Hortbetreuung durch unterschiedliche Träger entfallen. Nur die gebundene Ganztagesschule bedeutet auch eine qualitative Weiterentwicklung der bereits bestehenden Angebote in Dossenheim, denn faktisch ist die offene Ganztagesschule durch die bestehenden Hortangebote schon verwirklicht. An welcher Schule die gebundene Ganztagesschule eingerichtet wird, muss im Konsens mit Eltern, Lehrerkollegien, Gemeinde und Gemeinderat entschieden werden.