Gemeinderat und Zukunftswerkstatt

Veröffentlicht am 13.04.2011 in Gemeindenachrichten

„Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Aus¬führung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister“ (§24 Gemeindeordnung BadenWürttemberg).

Die badenwürttembergische Gemeindeordnung ist eindeutig: Der Gemeinderat ist durch seine Wahl das demokratisch legitimierte Hauptorgan der Gemeinde. Der in Dossenheim auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Gemeinderat beschlossenen Installierung einer „Zukunftswerkstatt“ fehlt diese Legitimation völlig. Ergebnisse oder Beschlüsse der „Zukunftswerkstatt“ können und dürfen daher für den Gemeinderat in keiner Weise verbindlich sein. Schließlich hat er auch die Pflicht Stimmungen und Meinungen anderer Teile der Bürgerschaft in seine Entscheidungsprozesse einzubinden. Denn die Verantwortung für Entscheidungen trägt letztendlich allein der Gemeinderat. Er muss sich den Bürgerinnen und Bürgern zur Wiederwahl stellen – das ist repräsentative Demokratie.

Die Zukunftswerkstatt bildet lediglich ein momentanes Stimmungsbild eines zufällig zustande gekommenen kleinen Teils der Bürgerinnen und Bürger ab. Vor diesem Hintergrund mutet die in Dossenheim aufgekommene Diskussion über das Verhältnis von Gemeinderat und Zukunftswerkstatt etwas seltsam an. Man soll die Kirche (oder besser) den Gemeinderat im Dorf lassen.

Um Bürgerinteressen bei Entscheidungen zu bestimmten Einzelprojekten innerhalb einer Gemeinde zur Sprache kommen zu lassen, bietet die Gemeindeordnung die Möglichkeit der Bürgerversammlung (§20a), des Bürgerantrags (§20b) und des Bürgerentscheids bzw. des Bürgerbegehrens (§21). In der Frage der Bebauung des OEG-Geländes oder bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen sollte die Gemeinde auf das Instrument der Bürgerversammlung zurückgreifen. Darin kann gezielt informiert und projektbezogen diskutiert werden.

Mahnwache und Ostermarsch

Die Dossenheimer SPD ruft zusammen mit den Grünen und dem BUND zur Beteiligung an der letzten Mahnwache am 18.4. am Dossenheimer Rathaus auf. Am Ostermontag (25.4.) findet ein gemeinsamer Sternmarsch zum AKW Biblis statt.

 

Termine

   29.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Gemeinderat

   07.05.2024 19.00 Uhr

Sitzung Technischer Ausschuss

   08.05.2024 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mit der SPD im Gespräch auf dem Wochenmarkt

 

 

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