„Wir haben das gemeinsame Ziel, der Windkraft im Rhein-Main-Neckar-Raum zum Durchbruch zu verhelfen - aber auf einer realistischen Grundlage“. So die klare Aussage von Matthias Baaß, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Verband Region-Rhein-Neckar.
„Wir haben das gemeinsame Ziel, der Windkraft im Rhein-Main-Neckar-Raum zum Durchbruch zu verhelfen - aber auf einer realistischen Grundlage“. So die klare Aussage von Matthias Baaß, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Verband Region-Rhein-Neckar.
Um dies zu erreichen, muss eine einvernehmliche, ländergrenzenüberschreitende „dreistufige Regelung“ erarbeitet werden, die neben der Festlegung von Vorranggebieten und Gebieten ohne diesbezügliche regionalplanerische Vorgaben in begründeten Fällen (z.B. Haardtrand, Bergstraße, Neckartal) auch die Ausweisung von Ausschlussgebieten ermöglicht. Gerade das Letztere erwarten die Kommunen als planerische Hilfestellung und Unterstützung von der Regionalplanung, so Helmut Beck, stellv. Vorsitzender des Planungsausschusses der Metropolregion Rhein-Neckar.
Während das Land Rheinland-Pfalz zwischenzeitlich die von den SPD-Regionalpolitikern favorisierte dreistufige Flächenkategorisierung unterstützt, sind die Länder Baden-Württemberg und Hessen davon noch meilenweit entfernt. So untersagt Baden-Württemberg der Regionalplanung strikt die Festlegung von Ausschlussgebieten, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Windkraftanlagen praktisch überall errichtet werden dürfen. In Hessen dagegen gilt exakt die gegenteilige Vorgabe. Dort können Windkraftanlagen ausschließlich in ausgewiesenen Vorranggebieten realisiert werden, während dies auf allen anderen Flächen untersagt ist.
In einer Vielzahl von Gesprächen mit Abgeordneten aus allen drei Länderparlamenten haben die beiden SPD-Regionalfraktionen versucht, einen gemeinsamen Nenner zu finden, um die unterschiedliche Planungs- und Gesetzeslage zu vereinheitlichen. In bereits zwei Vorstandssitzungen der beiden SPD-Regionalfraktionen aus Südhessen und Rhein-Neckar wurden die Grundlagen für ein gemeinsames Vorgehen erörtert. Nun soll in einer weiteren Sitzung im kommenden Monat in Darmstadt ein gemeinsames Konzept verabschiedet werden.
Zumindest bei der Landesregierung in Baden-Württemberg scheint zwischenzeitlich die Einsicht Platz zu greifen, von der starren Haltung abzuweichen. In Hessen dagegen ist derzeit auf Ebene der Landesregierung noch keine Bewegung erkennbar. Vor Ort jedoch wird zunehmend Kritik an der offiziellen Marschrichtung der Regierung laut.
Daher bleibt es das einvernehmliche Ziel der beiden SPD-Regionalfraktionen, ähnlich wie in Rheinland-Pfalz geplant, die „dreistufige Flächenkategorisierung“ (Ausschlussgebiete, Vorranggebiete, Gebiete ohne Vorgaben) einzuführen.