Die Kreismitgliederversammlung der SPD-Rhein-Neckar verabschiedete am 30.09. fast einstimmig den Antrag der SPD-Dossenheim zur Verschärfung des Waffenrechts. Der Antrag, der nun an die Landes-SPD weitergeleitet wird, lautet folgendermaßen:
Die Kreismitgliederversammlung der SPD-Rhein-Neckar verabschiedete am 30.09. fast einstimmig den Antrag der SPD-Dossenheim zur Verschärfung des Waffenrechts. Der Antrag, der nun an die Landes-SPD weitergeleitet wird, lautet folgendermaßen:
Im Koalitionsvertrag, der 2011 zwischen Bündnis ´90/Grünen und SPD zu Beginn der gemeinsamen Regierungszeit beschlossen wurde, vereinbarten die beiden Parteien: Waffenrecht verschärfen.
Über eine Bundesratsinitiative werden wir eine Verschärfung des Waffenrechts angehen, insbesondere mit dem Ziel, ein generelles Verbot fur den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen durchzusetzen (mit Ausnahme der Jäger). Auch die Kontrolle der so genannten Altfälle unter den Sportschützen im Waffenrecht muss strenger und rechtssicher geregelt werden. Wir werden zudem rasch die erforderlichen Konsequenzen aus der vom Landtag bereits beschlossenen Evaluation der Kontrollen von Waffen und Munition ziehen. Wir streben eine dauerhafte höhere Kontrolldichte durch die Waffenbehörden an.
Angesichts des aktuellen Ereignisses vom 20.08.2013 in Dossenheim, bei dem das Mitglied eines Schützenvereins mit einer großkalibrigen Waffe zwei Menschen tötete, fünf verletzte und dann sich selbst tötete, fordern wir die Landesregierung auf, umgehend die notwendigen Schritte zur Umsetzung der oben zitierten Vereinbarung in die Wege zu leiten.
Begründung:
Es geht nicht um eine pauschale Vorverurteilung von Schützenvereinen. Wie die folgende Aufzählung allerdings zeigt, missbrauchten in der Vergangenheit einzelne Mitglieder von Schützenvereinen ihre legal zugelassenen Waffen für schwere Verbrechen:
Die Landesregierung Baden-Württemberg (CDU/FDP) hat 2009 nach den Geschehnissen in Winnenden einen „Expertenkreis Amok“ eingerichtet, der die Aufgabe hatte der Frage nachzugehen, wie das Risiko und die Folgen von Amokläufen verringert werden können. Darin wird als zentraler Risikofaktor festgestellt:
Aus dem wissenschaftlich begründeten Kernsatz: „Die Verfügbarkeit von Waffen ist ein erheblicher Risikofaktor für Amoktaten“ leitet der Expertenkreis folgende Handlungsmaximen ab:
Trotz einiger Verschärfungen des Waffenrechts konnte ein Verbot großkalibriger Waffen (z.B. 9mm Pistolen) im Privatbesitz bisher nicht durchgesetzt werden. Der Dossenheimer Täter feuerte aus seiner 9mm-Pistole (ein Kaliber, wie es sonst nur von der Polizei verwendet wird) 17 Schüsse ab. Der Dossenheimer Sportschütze war neben dieser großkalibrigen Pistole legaler Besitzer von 6 weiteren Waffen. Es gibt keine einzige olympische Disziplin für diese großkalibrigen Faustfeuerwaffen und deshalb ist diese „Sportart“ absolut verzichtbar. Großkalibrige Faustfeuerwaffen brauchen Privatleute nicht und brauchen nicht einmal die Sportschützen. Sie sind so gefährlich, dass wir den Privatbesitz von solchen Waffen verbieten müssen.