SPD-Rhein-Neckar für Verschärfung des Waffenrechts

Veröffentlicht am 02.10.2013 in Gemeindenachrichten

Die Kreismitgliederversammlung der SPD-Rhein-Neckar verabschiedete am 30.09. fast einstimmig den Antrag der SPD-Dossenheim zur Verschärfung des Waffenrechts. Der Antrag, der nun an die Landes-SPD weitergeleitet wird, lautet folgendermaßen:

Im Koalitionsvertrag, der 2011 zwischen Bündnis ´90/Grünen und SPD zu Beginn der gemeinsamen Regierungszeit beschlossen wurde, vereinbarten die beiden Parteien: Waffenrecht verschärfen.

Über eine Bundesratsinitiative werden wir eine Verschärfung des Waffenrechts angehen, insbesondere mit dem Ziel, ein generelles Verbot fur den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen durchzusetzen (mit Ausnahme der Jäger). Auch die Kontrolle der so genannten Altfälle unter den Sportschützen im Waffenrecht muss strenger und rechtssicher geregelt werden. Wir werden zudem rasch die erforderlichen Konsequenzen aus der vom Landtag bereits beschlossenen Evaluation der Kontrollen von Waffen und Munition ziehen. Wir streben eine dauerhafte höhere Kontrolldichte durch die Waffenbehörden an.

Angesichts des aktuellen Ereignisses vom 20.08.2013 in Dossenheim, bei dem das Mitglied eines Schützenvereins mit einer großkalibrigen Waffe zwei Menschen tötete, fünf verletzte und dann sich selbst tötete, fordern wir die Landesregierung auf, umgehend die notwendigen Schritte zur Umsetzung der oben zitierten Vereinbarung in die Wege zu leiten.

Begründung:

Es geht nicht um eine pauschale Vorverurteilung von Schützenvereinen. Wie die folgende Aufzählung allerdings zeigt, missbrauchten in der Vergangenheit einzelne Mitglieder von Schützenvereinen ihre legal zugelassenen Waffen für schwere Verbrechen:

  • März 2009: In Winnenden erschießt ein 17-jähriger 15 Menschen und sich selbst. Die Waffe hatte er seinem Vater, einem Sportschützen, entwendet.
  • September 2010: Eine 41-jährige Sportschützin erschießt in einer Klinik in Lörrach ihren Mann, den fünfjährigen Sohn und einen Pfleger.
  • April 2011: Wegen des Auszugs seiner Freundin tötet in Hamburg ein 36-jähriger Sportschütze den Bruder seiner Freundin und verletzt zwei Menschen schwer.
  • Januar 2012: Ein 70-jähriger Sportschütze erschießt mit seiner Waffe in Rostock erst seine Frau und dann sich selbst.
  • Juni 2012: Ein 62-jähriger Sportschütze in Bad Dürrheim feuert auf den 30-jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin und verletzt ihn schwer.
  • Januar 2013: Bei einem Familiendrama im Westerwald tötet ein 45-jähriger Sportschütze seine Freundin, deren Großmutter und sich selbst.
  • Januar 2013: In Eberbach tötet ein 59-jähriger Sportschütze mit seiner 9mm-Pistole seine ehemalige Freundin und deren Ehemann.
  • Juli 2013: Nach einem Streit in Wellendingen (BW) tötet ein 38-jähriger Sportschütze mit seiner Pistole seinen Nachbarn.

Die Landesregierung Baden-Württemberg (CDU/FDP) hat 2009 nach den Geschehnissen in Winnenden einen „Expertenkreis Amok“ eingerichtet, der die Aufgabe hatte der Frage nachzugehen, wie das Risiko und die Folgen von Amokläufen verringert werden können. Darin wird als zentraler Risikofaktor festgestellt:

Aus dem wissenschaftlich begründeten Kernsatz: „Die Verfügbarkeit von Waffen ist ein erheblicher Risikofaktor für Amoktaten“ leitet der Expertenkreis folgende Handlungsmaximen ab:

  • Die Verfügbarkeit gefährlicher Waffen muss reduziert werden.
  • Waffen müssen bestmöglich gesichert aufbewahrt und der unbefugte Zugang junger Men-schen ausgeschlossen werden.
  • Schützenverbände und Waffenbesitzer müssen längerfristig für das Thema Amok sensibilisiert und zu einer gezielten Elternarbeit motiviert werden.

Trotz einiger Verschärfungen des Waffenrechts konnte ein Verbot großkalibriger Waffen (z.B. 9mm Pistolen) im Privatbesitz bisher nicht durchgesetzt werden. Der Dossenheimer Täter feuerte aus seiner 9mm-Pistole (ein Kaliber, wie es sonst nur von der Polizei verwendet wird) 17 Schüsse ab. Der Dossenheimer Sportschütze war neben dieser großkalibrigen Pistole legaler Besitzer von 6 weiteren Waffen. Es gibt keine einzige olympische Disziplin für diese großkalibrigen Faustfeuerwaffen und deshalb ist diese „Sportart“ absolut verzichtbar. Großkalibrige Faustfeuerwaffen brauchen Privatleute nicht und brauchen nicht einmal die Sportschützen. Sie sind so gefährlich, dass wir den Privatbesitz von solchen Waffen verbieten müssen.