Werden Dossenheimer Hauptschüler zukünftig benachteiligt?

Veröffentlicht am 08.12.2009 in Gemeindenachrichten

Die beiden in der RNZ am 2.12. erschienenen Artikel („Wacker: Die Hauptschule wird nicht abgeschafft …“ und „ VBE: Das ist die letzte Ölung für die Hauptschule“) werfen nach unserer Auffassung die gravierende Frage auf, inwieweit durch die Einführung der neuen Werkrealschulen den Dossenheimer Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit genommen wird, einen Werkrealschulabschluss zu absolvieren.

Mit dem Schuljahr 2010/2011 werden die neuen Werkrealschulen (WRS) eingeführt. Diese sind Wahlschulen. Das heißt, die Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder z.B. die Dossenheimer Hauptschule oder eine Werkrealschule in Heidelberg besuchen sollen. Diese WRS sollen zweizügig (auf jeder Klassenstufe zwei Klassen) geführt werden, was laut Wacker notwendig ist, um „das neue pädagogische Konzept optimal zu verwirklichen“. Die neuen WRS bieten einen durchgängigen Bildungsgang von Klasse 5 bis zur Klasse 10 an. Zentrales Element der WRS soll der Wahlprofilbereich werden. Am Ende von Klasse 7 müssen sich die Schüler auf ein Wahlprofilfach „Natur und Technik", „Wirtschaft und Informationstechnik" oder „Gesundheit und Soziales" festlegen. In Klasse 8 und 9 erhalten die Schüler/innen in dem gewählten Profilfach zwei Stunden zusätzlichen Unterricht. In der Klasse 10 besuchen die Schüler an zwei landesweit festgelegten Tagen eine berufliche Schule, die eine zweijährige Berufsfachschule des gewählten Profils anbietet (z.B. in Weinheim oder Heidelberg). An diesen Schulen erhalten sie zwei Stunden Naturwissenschaften, vier Stunden „berufsfachliche Kompetenz" und neun Stunden „berufspraktische Kompetenz”. Die Schüler sind also in der 10. Klasse an drei Tagen an ihrer Werkrealschule und an zwei Tagen an einer Berufsfachschule.

Da aber nicht jede Hauptschule – wie die Dossenheimer oder Schriesheimer Hauptschule – wegen ihrer geringen Schülerzahl (Dossenheim hat ca. 60 Schülerinnen und Schüler) in eine neue WRS umgewandelt werden wird, sollen laut Kultusministerium, um jederzeit den Übergang von den kleinen Hauptschulen in die neuen WRS zu ermöglichen, in allen Schulen nach dem neuen Bildungsplan der WRS unterrichtet werden. Das heißt, dass auch an der Dossenheimer Hauptschule diese drei neuen Wahlprofilfächer angeboten werden müssten. Kann die Dossenheimer Hauptschule dieses leisten? Erhält sie vom Schulamt die notwendigen Deputatszuweisungen? Ist eine solche Umstellung überhaupt noch sinnvoll, wenn zukünftig die Eltern ihre Kinder nach Klasse 4 ohnehin gleich in eine WRS schicken werden? Würde aber an der Dossenheimer Hauptschule nach dem alten Bildungsplan weiter unterrichtet, könnten die Schüler nicht mehr in die neue WRS überwechseln. Werden Schüler, die bisher mangels Erfolg im Gymnasium oder in der Realschule wieder in die Hauptschule zurück mussten, künftig nicht gleich in die neuen WRS wechseln, weil sie dort die Mittlere Reife in einem durchgängigen Bildungsgang erreichen können? Fragen, die im Sinne unserer Hauptschüler geklärt werden müssen.

 

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