Die zentralen bildungspolitischen Reformprojekte des Kultusministeriums werden jetzt auf den Weg gebracht, um sie bis zum Schuljahr 2012/13 endgültig starten zu können. Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer unterstreicht, ihr Hauptziel sei eine sichere Unterrichtsversorgung: „Mit den Reformen wollen wir es schaffen, dass die Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Abschluss erreichen", betont die Kultusministerin.
Die bisherige soziale Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Elternhäusern müsse ein Ende haben. Ein weiteres Ziel sei, die Schulen zu verbessern. „Baden-Württemberg will in der Bildungspolitik künftig die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen soweit es geht beenden und international auf Spitzenplätzen landen. „Künftig sollen gute Schülerinnen und Schüler mehr Gas geben können, schwächere mehr Zeit erhalten, um sich zu verbessern.“
Die neue grün-rote Schulpolitik setzt besonders auf die Kommunen, also auf Mitsprache, Begeisterung und Engagement von Eltern, Lehrkräften und Kommunalpolitikern. „Gute Schule wächst von unten, da die Bürger vor Ort viel besser wissen, welche Schularten, welche Abschlüsse und welche Qualität sie für ihre Schulen brauchen", unterstreicht die Ministerin. Bürgerbeteiligung sei deshalb das A und O ihrer Bildungspolitik.
Die neue Gemeinschaftsschule
Zentral ist für die neue Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die neue Schulform Gemeinschaftsschule. Mit ihr sollen die Weichen gestellt werden für ein längeres gemeinsames Lernen mit besseren Bedingungen für alle Kinder und Jugendlichen. „Wir wollen erreichen, dass die einzelnen Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich gefördert werden und so lange wie möglich gemeinsam lernen können", betont die Ministerin. Der neue Schultyp soll die Abschlüsse von Haupt-, Realschule und Gymnasium umfassen und mit den entsprechenden Bildungsstandards auch den Vergleich und den Wechsel in andere Schultypen ermöglichen. Kommunen können damit vor Ort ein breiteres Angebot an Abschlüssen schaffen.
Gemeinschaftsschulen werden als weiterführende Schulen die Klassen 5 bis 10 umfassen. Eine gymnasiale Oberstufe kann, sofern am jeweiligen Standort ausreichend Nachfrage besteht, eingerichtet werden. Möglich soll auch sein, die Klassen 1 bis 4 als Teil einer solchen Schule zu führen. Derzeit wird geprüft, wie viele Schüler zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erforderlich sind. Behinderte Kinder gehören grundsätzlich ebenso zur Gemeinschaftsschule wie sonderpädagogische Lehrkräfte. Die Schulen werden verpflichtet sein, in ihrem Schulkonzept Angebote zur inklusiven Beschulung von behinderten Kindern zu machen. Dies ist ein wichtiger Schritt Baden-Württembergs zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte Behinderter.
Zum Schuljahr 2012/13 werden die ersten Gemeinschaftsschulen den Betrieb aufnehmen. Norbert Zeller als Leiter der Stabsstelle rechnet mit etwa 30 Schulen zum nächsten Schuljahr, die Zahl der Gemeinden, die sich für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule interessieren, beträgt zwischen 150 und 200. Allerdings müssen die Kommunen als Voraussetzung für die Genehmigung Konzepte mit einem hohen pädagogischen Standard einreichen. „Wir wollen eine neue Lernkultur etablieren und werden deshalb sehr stark auf eine gute Qualität der Schulen achten", kündigt die Ministerin an.
Ausbau der Ganztagsschule
Als wichtiger Punkt im Reformpaket ist der Ausbau der Ganztagsschule vorgesehen, um damit die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern. Damit könnten sich die Familien künftig stärker darauf verlassen, dass die Kinder und Jugendlichen länger in den Schulen unterrichtet und betreut würden. Die Kultusministerin schlägt vor, den flächendeckenden Ausbau zunächst vor allem im Primarbereich voranzubringen. Bis zum Jahr 2020 soll jede Grundschule zu einer Ganztagsschule werden können - und zwar, je nach Wunsch, in gebundener und in offener Form. Auch hier gilt also: Die Eltern, Lehrkräfte und Kommunalpolitiker vor Ort müssten hinter einem solchen Antrag stehen, ihre Kinder in eine Ganztagsschule bringen zu wollen.