Vereine bei Hygienevorschriften entlasten - MdL Gerhard Kleinböck wendet sich an Landesregierung

Veröffentlicht am 10.10.2011 in Gemeindenachrichten

„Es darf nicht sein, dass allzu restriktive Lebensmittel- und Hygienevorschriften die aktive Teilnahme von Vereinen an Straßenfesten verhindern. Das gefährdet langfristig unsere lebendige Vereinslandschaft und die traditionellen Straßenfeste“, reagiert Landtagsabgeordneter Gerhard Kleinböck alarmiert auf vermehrte Klagen von Vereinen bezüglich der geltenden Lebensmittel- und Hygienevorschriften.

Fakt ist, dass die Ehrenamtlichen die gleichen Vorschriften zu beachten haben, wie sie auch für gewerbliche Betriebe gelten. Selbst wenn sie nur einmal jährlich beim örtlichen Straßenfest gespendete Kuchen verkaufen, um die Vereinskasse aufzufüllen, müssen sie beispielsweise den Verkaufsstand mit einer Wasserzuleitung in zertifizierten Trinkwasserschläuchen versorgen, diese täglich fachgerecht reinigen und den Boden des Verkaufsstandes mit abwaschbaren Belägen abdecken.

Viele Vereine klagen, dass sie bei der Erfüllung dieser umfangreichen Auflagen an ihre finanziellen und personellen Grenzen stoßen. In Schriesheim stellte der Partnerschaftsverein beim Straßenfest bereits den Verkauf seines warmen Essens, des beliebten „Coq à la Taverne“, ein. Die Ehrenamtlichen sahen sich außer Stande, die gesetzlichen Vorschriften lückenlos zu erfüllen. Beim Ladenburger Altstadtfest klagten Vereinsvertreter über einen deutlichen Rückgang an Kuchenspenden, da potentielle Spender die Verantwortung für die korrekte, vorgeschriebene, Angabe sämtlicher Inhaltsstoffe nicht übernehmen wollten.

„Ist der Landesregierung bekannt, mit welchen Schwierigkeiten und Herausforderungen Vereine und ehrenamtliche Organisationen zu kämpfen haben, um bei Straßen- und Vereinsfesten die hygiene- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die in gleicher Form für gewerbliche Betriebe gelten, zu gewährleisten“, wendet sich der Ladenburger Abgeordnete nun mit einer Anfrage an die Landesregierung:

„Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Vereine und nicht professionelle Anbieter auf Vereins- und Straßenfesten von den Bestimmungen für gewerbliche Betriebe – zumindest teilweise – zu entlasten, ohne dabei den Verbraucherschutz zu vernachlässigen?“, fragt Gerhard Kleinböck nach Lösungsvorschlägen.