Änderungen in der Kommunalverfassung

Veröffentlicht am 05.11.2014 in Gemeindenachrichten

Innerhalb der grün-roten Landesregierung hat man sich auf wichtige Änderungen der Kom­munalverfassung (Gemeindeordnung) geeinigt.

Fraktionen in den Gemeinderäten sollen mehr Rechte eingeräumt werden, zum Beispiel bei der Einberufung einer Sitzung oder bei Veröffentlichungen eigener Stellungnahmen im Amtsblatt. Was kleine Gemeinden mit bis zu 18 Gemeinderatssitzen angeht, werden auch Gruppen von mindestens zwei Räten, die oft keinen Fraktionsstatus haben, die gleichen Rechte eingeräumt werden müssen.

Stärkung der Fraktionen:

Die Mindestzahl für Anträge auf Einberufung einer Sitzung oder die Aufnahme eines Tages­ordnungspunktes werden auf ein Sechstel der Räte gesenkt. Der Dossenheimer Ge­meinderat hat 22 Gemeinderäte. Nach dem neuen Quorum könnten alle Fraktionen (CDU 6 Sitze, Grüne und Freie Wähler je 5, SPD 4) – außer der FDP (2 Sitze) – dieses neue Recht in Anspruch nehmen. Bisher gilt noch die Viertel-Regel. Danach könnte nur die CDU mit ihren 6 Sitzen eine Gemeinderatssitzung durchsetzen.

Mehr Transparenz:

Ebenso will die grün-rote Landesregierung für mehr Transparenz sorgen. Tagesordnungen sollen im Internet veröffentlicht werden, ebenso Sitzungsunterlagen und gefasste Beschlüsse. Sieben Tage vorher müssen nach Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung die Sitzungs­unterlagen übersandt werden. Die derzeitige Frist geht von drei Arbeitstagen aus, was in einigen Gemeinden – so auch in Dossenheim - tatsächlich auch so praktiziert wird. Die Vor­beratungen in den Ausschüssen sollen öffentlich stattfinden und Beschlüsse aus nicht­­­öffent­lichen Sitzungen sind künftig nicht mehr verklausuliert bekannt zu geben, sondern im Wortlaut zu verlesen.

Mehr Bürgerrechte:

Die Frist für einen Bürgerantrag gegen einen Gemeinderatsbeschluss wird von zwei Wochen auf drei Monate verlängert, was auch für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinde­rates gelten soll. Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden werden die Quoren gesenkt.

Es ist davon auszugehen, dass noch in diesem Jahr die Kommunalverfassung rechtskräftig angepasst wird. Die SPD-Dossenheim begrüßt diese Änderungen ausdrücklich.