Mietpreisgrenze(n) in Dossenheim

Veröffentlicht am 05.10.2014 in Gemeindenachrichten

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf die sogenannte „Mietpreisgrenze“ geeinigt. Vor allem in Großstädten sind die Mieten in den vergange­nen Jahren zum Teil extrem stark gestiegen. Bei Wieder­ver­mietung von Bestandswohnungen liegen die Sprünge in Hamburg und München bei 25 % und in Berlin bei 19%. Auch in Uni-Städten – wie in Heidelberg – sind die Mieten teilweise um über 30 Prozent gestiegen.

Immer mehr Normalverdiener können sich deshalb das Wohnen in diesen Städten nicht mehr leisten und müssen in günstigere Stadtrandgebiete oder Nachbargemeinden ausweichen. Die Mietpreisbremse garantiert, dass die Miete bei Wiedervermietung in gefragten Wohnlagen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Beispiel: Für eine Wohnung in Heidelberg  wird eine Quadratmetermiete von 8 Euro gezahlt. Bei Wiedervermietung ohne Mietpreisbremse könnten Quadratmetermieten von 10 Euro erzielt werden. Da die ortsübliche Vergleichsmiete, die im örtlichen Mietspiegel dokumentiert ist, bei 8 Euro liegt, dürfte die Miete dank Mietpreisbremse nur auf 8,80 Euro erhöht werden.

Was hat die Mietpreisgrenze mit Dossenheim zu tun?

Durchschnittsmieten Wohnungen
- August 2014 -

(Quelle: www.immowelt.de, nicht repräsentativ)

Ort

Nettomiete
- €/m² -

Nettomiete 75m²
- Beispiel-

Heidelberg

11,31

848,25 €

Dossenheim

9,26

694,50 €

Ladenburg

8,74

655,50 €

Schriesheim

8,30

622,50 €

Weinheim

7,93

594,75 €

Hirschberg

7,24

543,00 €

Fürth

5,84

438,00 €

Wie die Tabelle zeigt, hat Dossenheim nach Heidelberg das höchste Mietniveau in der Region. Die Ein­führung der Mietpreisgrenze nur in Heidelberg würde zu einer Verlagerung „ungebremster“ Mieterhöhun­gen in Richtung Dossenheim führen. Daher muss die Mietpreisbremse auch in Dossenheim eingeführt werden.

Die Landesregierung legt  per Rechtsverordnung fest, in welchen Städten und Regionen Baden-Württem­bergs die Mietpreisbremse wirken soll. Denn diese hat den besten Überblick darüber, wo hohe Mieten ein besonderes Problem sind. Für den ländlichen Raum (Odenwald), aber auch für weniger attraktive Städten gilt dies oft nicht. Hier sind die Mieten stabil und stellen kein Problem dar. Grundlage für die Entscheidung bilden die erhobenen Daten des Mikrozensus 2011. Daher muss Dossenheim zusammen mit Heidelberg in den Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung aufgenommen werden.

Während diese „Mietpreisbremse“, die noch kein geltendes Recht ist, nur bei Wiedervermietungen gel­ten soll, ist seit 2013 eine 2. Mietpreisbremse schon in Kraft. Diese reduziert die maximale Mieterhöhung inner­halb von 3 Jahren bei bestehenden Mietverträgen von 20% auf 15%, aber nur in Gemeinden, in denen die Versorgung mit Wohnungen zu angemessenen Mieten gefährdet ist. Auch dabei muss die Landes­regierung festlegen, in welchen Gemeinden dies der Fall ist. Nach Auffassung der SPD muss diese 2. Mietpreisbremse auch in Dossenheim wirksam werden.