Beschlussanträge der SPD-Gemeinderatsfraktion: Schulsozialarbeit

Veröffentlicht am 08.06.2018 in Fraktion

Dossenheim (fh) - Im April 2014 legte die SPD-Fraktion dem Gemeinderat den folgenden Antrag zur Abstimmung vor:

Antrag „Schulsozialarbeit an beiden Dossenheimer Grundschulen“ 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Schulsozialarbeiterstelle für beide Dossenheimer Grundschulen einzurichten. Die Schulsozialarbeiter/in soll zu einem Anteil von je 40% - also insgesamt 80% - beschäftigt werden.

Der Antrag der SPD-Fraktion war erfolgreich: Zurzeit ist ein Schulsozialarbeiter 2 Tage an der Neubergschule und 2 Tage an der Kurpfalzschule beschäftigt.

Begründung des Antrages:
Der Kreistag hat beschlossen, die Schulsozialarbeit mit 751.000 Euro im Haushaltsjahr 2014 zu fördern. Die Bezuschussung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Förderpauschale des Landkreises beträgt pro Vollzeitstelle 16.700 Euro, das heißt ein Drittel der Kosten einer Vollzeitstelle. In Anlehnung an die Grundsätze des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen hat die Kreisverwaltung Förderrichtlinien erstellt, die als Basis für die Mittelbereitstellung und der Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im Kreis gelten sollen.
Nach § 13 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB) ist Schulsozialarbeit eine Form der Jugendsozialarbeit. Sie ist ein Angebot der Jugendhilfe für sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler zur Förderung ihrer schulischen Ausbildung und sozialen Integration mit sozialpädagogischen Mitteln.
Im Zusammenhang mit der politischen Vereinbarung zu einem Paket für Familien mit Kindern hat sich das Land bereit erklärt, ab dem Jahr 2012 zur Förderung der Schulsozialarbeit einen Beitrag in Höhe von 15 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das Land fördert alle öffentlichen Schulen. Die Fördergrundsätze gelten bis zum 31. Dezember 2014.
Schulsozialarbeit hat sich landesweit zu einem wesentlichen Baustein einer lebensweltorientierten Jugendhilfe entwickelt. Sie leistet eine wertvolle Unterstützung ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Somit tragen Jugendhilfe und Schule eine gemeinsame Verantwortung für die Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. 
Unter Zugrundelegung dieser Förderkriterien würde bei einer Drittelfinanzierung (Land, Kreis, Gemeinde) einer 80%-Stelle Personalkosten/Jahr in Höhe von ca. 14.000,00 auf die Gemeinde Dossenheim zukommen. Zusätzlich würden Sachkosten für die Einrichtung eines Büros entstehen.
Entsprechend den Förderrichtlinien von Land und Kreis sind die Kernaufgaben der Schulsozialarbeit folgende:


• die Einzelfallhilfe und Beratung in individuellen Problemlagen,
• die sozialpädagogische Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen,
• die innerschulische und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit,
  offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler,
• Elternarbeit.


Die Tätigkeitsbereiche der Schulsozialarbeit speziell in Dossenheim könnten sein:


• Unterstützung von Schülern, Eltern und Lehrern in schwierigen Situationen,
• Ausgleich sozialer Defizite und Integration benachteiligter Schülerinnen und Schüler, 
• Vernetzung und Vermittlung zwischen öffentlichen (Jugendbüro, Jugendamt) und 
   freien Jugendhilfeträgern (Hort, Kindergärten) und Schule sowie zwischen anderen 
   sozialen Diensten (Sozialamt) und Einrichtungen (Logopäden, Beratungsstellen, 
   Vereinen),
• Einbindung der Schule ins Gemeinwesen,
• Impulse für die Schulentwicklung (Inklusion, Ganztagsschule) unter besonderer
  Berücksichtigung der Belange der Kinder und Jugendlichen und der Jugendhilfe.

 

 

Termine

09.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss

23.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Kinder- , Jugend- und Senioren-

ausschuss

24.04.24 19.30 Uhr

Ortsvereinstreffen

29.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Gemeinderat

 

 

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