GESCHICHTE DES SPD-ORTSVEREINS - Teil 6: 1933

Veröffentlicht am 06.08.2005 in Ortsverein

Das Ende kam mit der Ernennung Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler. Bei den daran anschließenden Reichtagswahlen am 5. März 1933 erhielten die Nationalsozialisten in Baden 45,5 % der Stimmen und erreichten damit das drittbeste Ergebnis im Deutschen Reich. Am 10. März 1933 wurde die gewählte Landesregierung durch einen Reichskommissar abgelöst.

Einige Mitglieder der SPD in Dossenheim traten aus berechtigten Befürchtungen für sich und ihre Familien kurz vor dem Verbot der SPD aus dem Ortsverein aus, andere hatten den Mut, trotzdem für die 1933 vorgesehenen Kommunalwahlen zu kandidieren; der letzte Wahlvorschlag des Ortsvereins für die Wahl der Gemeindeverordneten enthält die Namen Georg Reinhard, Johann Schmitt und Wilhelm Kasper.

Mit dem Gleichschaltungsgesetz wurde im März 1933 von den Nationalsozialisten ein Instrument geschaffen, das sich im Laufe des Frühjahrs und Sommers 1933 zunehmend auf alle demokratischen Parteien auswirkte. Im Dossenheimer Gemeinderat wurde ebenso wie in allen anderen Kommunal- und Landesparlamenten die Zusammensetzung entsprechend dem Ergebnis der Reichstagswahl im März 1933 verändert, d.h. es kamen mehr Nationalsozialisten in den Gemeinderat.

Während aber für die Parlaments- und Gemeinderatsabgeordneten anderer Parteien das Mandat nicht automatisch erlosch, wurden Sozialdemokraten und Kommunisten durch Sondergesetze im Juni 1933 aus den Parlamenten ausgeschlossen. So geschah es auch in Dossenheim.

Wie es in dieser Zeit mit der Selbstverwaltung der Gemeinden aussah, geht aus einem Durchführungserlass des Innenministers vom 13. Juni 1933 hervor, in dem es u.a. heißt: "Die Bestimmungen des bisherigen Rechts .... sind aber ..., soweit sie eine Volksabstimmung zum Gegenstand haben, so wenig im Sinne der gegenwärtigen Politik gelegen, dass ihre Ergänzung durch weitere Vorschriften angezeigt schien". Weiter heißt es an anderer Stelle zu § 3 des Gleichschaltungsgesetzes: „Es entspricht den Absichten der Regierung, Beunruhigungen der Bevölkerung durch Wahlen tunlichst zu vermeiden. Aus zahlreichen Mitteilungen spricht die Befürchtung, dass auch die unmittelbare Wahl des Bürgermeisters in Gemeinden unter 2000 Einwohnern eine solche Beunruhigung mit sich bringt. § 3 eröffnet daher die Möglichkeit, .... die Wahl auch dem Bürgerausschuss zu übertragen."

Wenige Tage später, am 22 Juni 1933 wurde die SPD verboten

 

Termine

09.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss

23.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Kinder- , Jugend- und Senioren-

ausschuss

24.04.24 19.30 Uhr

Ortsvereinstreffen

29.04.24 19.00 Uhr

Sitzung Gemeinderat

 

 

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