Hanna-und-Simeon-Heim: Gut gemeint ist nicht immer auch gut gemacht!

Veröffentlicht am 13.12.2012 in Gemeindenachrichten

Zwei Dinge vorweg: Altenpflegeheime dürfen keine gewinnbringenden Unternehmungen sein, ansonsten bestünde die Gefahr die Menschenwürde aus Kostengründen zu relativieren. Das Engagement der evangelischen Kirchengemeinde in Dossenheim und das der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Hanna-und-Simeon-Heims im Bereich der Altenpflege verdient absoluten Respekt und Hochachtung.

Das kann im Umkehrschluss aber nicht heißen, dass Fehler und Mängel nicht offen angesprochen und reflektiert werden dürfen. Diese bestanden – nach Ansicht der SPD - in der Vergangenheit in fehlender Professionalität in der Trägerstruktur des Heims und mangelnder Transparenz gegenüber dem Gemeinderat.

Gebäude:

Der Gebäudekomplex liegt in einer steilen Hanglage. Bewohner mit Kreislauf- und/oder Gehproblemen waren in ihrer Bewegungsfreiheit (Einkauf, OEG-Haltestelle) eingeschränkt. Auf dem Heim-Gelände selbst gibt es kaum Möglichkeiten für Spaziergänge.

Der gesamte Komplex besteht im Grunde aus drei Teilen: einem alten Wohnhaus, dem alten Diakonissen-Mutterhaus und einem nachträglich eingefügten Verbindungsbau. Infolge der Hanglage stehen diese drei Teilgebäude auf verschiedenen Ebenen. Der Übergang vom Wohnbereich in den Essensbereich ist nur über Stufen möglich. Für manche älteren Menschen war dies, ohne zusätzliche Hilfe nicht zu bewältigen. Aufzüge waren in dem dreistöckigen Gebäude nicht vorhanden. Die Zimmer selbst sind klein und hatten keine Wasch- und Duschgelegenheit.

Der Gebäudekomplex war ungeeignet zur Verwendung als Altenpflegeheim. Wurde damals professioneller Sachverstand eingeholt? Wurde der Gemeinderat vor der Entscheidung angemessen informiert?

Ein professioneller Träger wie die Stadtmission, die Evangelische Heimstiftung, die Caritas oder der Paritätische Wohlfahrtsverband hätten nie den Betrieb in einem solchen Gebäude übernommen.

Trägerstrukur:

Die evangelische Kirchengemeinde erhielt den Gebäudekomplex 2004 mit der Auflage geschenkt, ein Altenpflegeheim zu betreiben. Schenkungen sind aber zweiseitige Verträge, d.h. man muss Schenkungen nicht annehmen. Da die evangelische Kirchengemeinde die Trägerschaft des Heims übernehmen wollte, aber nicht über die Ressourcen zur Finanzierung der notwendigen Sanierung verfügte, wurde zusammen mit der politischen Gemeinde eine gemeinnützige GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gegründet. An dieser Gesellschaft ist die Kirchengemeinde mit 71%, die politische Gemeinde mit 29% beteiligt. Entsprechend ist die Stimmenverteilung im Aufsichtsrat. Diese Konstruktion erlaubt die alleinige Geschäftsführung des Heims durch die Kirchengemeinde und überlässt wichtige Kontrollrechte der politischen Gemeinde.

Genau diese Kontrolle durch die politische Gemeinde hat nicht funktioniert. Der Gemeinderat wurde nur unzureichend über die wirtschaftliche Lage des Heims informiert. Trotzdem wurden vom Gemeinderat immer wieder Zuschüsse gewährt. Erst auf der kürzlich durchgeführten Gemeinderatssitzung, bei der es auch um den Verkauf des alten Heims ging, wurde dem Gemeinderat zum ersten Mal in einer öffentlichen Sitzung eine Bilanz der Heim-gGmbH vorgelegt!

Anstatt aber endlich mehr Transparenz und Professionalität beim Verkauf des alten Heims und der Trägerstruktur des neuen Heims in die Wege zu leiten, wird nach altem Muster weiter verfahren:

In der dem Gemeinderat vorgelegten Bilanz wird der Gebäudekomplex mit Grundstück mit einem Buchwert von rund 550.000,00 € aufgeführt. Was zahlt der noch unbekannte Investor beim Kauf tatsächlich? Wer ist der Investor? Welche konkreten Planungen hat er?

Warum macht die Gemeinderatsmehrheit da mit? Hat man aus Fehlern nichts gelernt?

Wieso erfährt der Gemeinderat erst jetzt die tatsächliche Schuldenhöhe (rd. eine halbe Million). Ein Drittel davon stellt ein Überziehungskredit des Girokontos dar, für den hohen Zinsen bezahlt werden müssen. Die verbleibenden Schulden sind langfristige Baukredite. Wer hat die Kreditverträge genehmigt? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden dem Heim jährlich Zuschüsse gewährt?

Mit dem Bau des neuen Heims am OEG-Bahnhof-Nord hat man nun ein modernes Heim in einer viel besseren Lage. Aber anstatt nun das neue Heim in die Hände eines professionellen Trägers zu legen, schuf man eine konplizierte Trägerstruktur. Es wurden zwei GmbHs gegründet: eine Eigentümer-GmbH und eine Betriebs-GmbH. Die Geschäftsführung liegt wieder bei der evangelischen Kirchengemeinde. Lediglich in der Betriebs-GmbH hat man – auf Drängen des Gemeinderats – mit einem geringen Anteil die Stadtmission aufgenommen. Für beide Gesellschaften müssen Aufsichtsräte gebildet werden, in denen Vertreter des Gemeinderats und der Bürgermeister Kontrollaufgaben wahrnehmen müssen.

Man darf gespannt sein!