Mieten darf kein Luxus sein – Mietpreisbremse in Dossenheim

Veröffentlicht am 18.06.2015 in Gemeindenachrichten

Die Landesregierung setzt möglichen Mieterhöhungen in Heidelberg und Dossenheim eine Grenze. „Die Mieten im Land bezahlbar zu halten - das ist ein wichtiges Ziel der grün-roten Landesregierung“, erklärt Landtagsabgeordneter Gerhard Kleinböck. Daher wurde nun eine Rechtsverordnung beschlossen, wonach in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gedeckelt werden. Bislang sind Erhöhungen um bis zu 20 Prozent möglich.

„In Heidelberg und Dossenheim wird die Absenkung der Kappungsgrenze zur Anwendung kommen“, informiert Gerhard Kleinböck. „Mieten darf kein Luxus sein. Deshalb ist es richtig, dass in Baden-Württemberg mit verschiedenen Mitteln deutlich ansteigende Mieten gebremst werden“, so der SPD-Politiker. Die Rechtsverordnung zur Absenkung der allgemeinen Kappungsgrenze tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Neben dieser Maßnahme wird in den genannten Städten auch eine Verlängerung der allgemeinen Kündigungssperrfrist bei Umwandlungen von Wohnungen in Eigentumswohnungen von drei auf fünf Jahre gelten.

Gerhard Kleinböck begrüßt es, dass Heidelberg und Dossenheim außerdem für die Anwendung der Mietpreisbremse vorgesehen sind. Anders als bei der Absenkung der Kappungsgrenze, die sich auf bestehende Mietverhältnisse bezieht, greift die Mietpreisbremse bei Wohnungen, die neu zur Vermietung angeboten werden. Auch diese ist auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten beschränkt. Dort dürfen Mieten bei einer Wiedervermietung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung ist derzeit in der Anhörung.

„Die Erfahrung zeigt, dass in einigen Städten und Gemeinden die Mieten gerade dann deutlich angehoben werden, wenn Wohnungen zur Weitervermietung angeboten werden“, erklärt Gerhard Kleinböck. „Das ist nicht nur für einkommensschwache Familien ein Problem, es trifft auch Normalverdiener. Sie tun sich schwer, in den Städten und Gemeinden bezahlbaren Wohnraum zu finden. Diese Entwicklung müssen wir abbremsen.“

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid betont: „Wir sind die Koalition des bezahlbaren Wohnraums.“ Neben den Rechtsverordnungen setze die Landesregierung noch auf weitere Instrumente, vor allem auf die Wohnraumförderung. „Dafür haben wir die Mittel für die Jahre 2015 und 2016 erhöht - insgesamt 150 Millionen Euro stehen zur Verfügung.“ Die Förderung komme in erster Linie Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem Einkommen zugute. „Sie haben es auf den angespannten Wohnungsmärkten mit hohen Mieten besonders schwer. Sie dürfen wir mit ihren Sorgen nicht alleine lassen.“

 

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