Neues Kommunalwahlrecht: Auszählverfahren und Wahlalter

Veröffentlicht am 15.11.2012 in Gemeindenachrichten

„Das neue Kommunalwahlrecht führt insgesamt zu mehr Gerechtigkeit, da Jugendliche bereits ab 16 Jahren wählen dürfen und eine Neuregelung des Auszählverfahrens kleine Parteien nicht mehr benachteiligt", äußert sich Landtagsabgeordneter Gerhard Kleinböck zu dem gestern vorgelegten Gesetzentwurf der grün-roten Landesregierung. Bei der Neuregelung des Auszählverfahrens wird die Methode von d'Hondt auf Sainte Laguë/Schepers umgestellt und so eine gerechtere Verteilung der Sitze in Kommunalparlamenten bewirkt. Beim bisherigen Verfahren wurden große Parteien begünstigt und der demokratische Wille der Wählerinnen und Wähler nicht optimal abgebildet.

"Dass in Zukunft junge Menschen ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben dürfen (aktives Wahlrecht) ist ein längst überfälliges Signal an die Jugend. Wir trauen den jugendlichen Bürgerinnen und Bürgern zu, hier bei Wahlen mit zu entscheiden", macht der Bildungsexperte seine Zustimmung deutlich. Der von Innenminister Gall (SPD) vorgestellte Gesetzentwurf trage deutlich die Handschrift von SPD und Grünen, für die mehr und breitere Bürgerbeteiligung ein zentrales Anliegen ihrer Regierungskoalition sei. "Wir setzen nun eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag um, die dazu beiträgt Jugendlichen mehr Mitsprache dort zu geben, wo sie von Entscheidungen in ihrer Lebenswirklichkeit direkt betroffen sind", so Kleinböck abschließend.