Eine Privatisierung der Wasserversorgung lehnt die SPD angesichts der Erfahrungen in anderen Ländern, insbesondere in Großbritannien, strikt ab. Bei einer Übernahme der Wasserversorgung durch privatwirtschaftliche Unternehmen spielt der Renditeaspekt gegenüber der Qualität der Versorgung notwendigerweise eine dominante Rolle.
Gefahr droht vor allem von Seiten der EU - aber auch der Landesregierung. Ziel der EU-Kommission ist eine stärkere Liberalisierung des europäischen Wassermarktes, bei dem die Vergabe von Konzessionen und Aufträgen generell europaweit ausgeschrieben werden muss. Nach dem Willen der EU soll dies nicht nur dann gelten, wenn öffentliche Träger die Wasserversorgung zusammen mit privaten Unternehmen betreiben. Vielmehr soll die Wasserversorgung selbst dann dem europäischen Wettbewerbsrecht unterworfen werden, wenn sie von kommunalen Zweckverbänden ohne jegliche Beteiligung Privater sichergestellt wird.
Angesichts der 1366 selbstständigen, überwiegend kleinen Wasserversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg ist mittel- und langfristig eine Strukturbereinigung erforderlich. Denn die steigenden Anforderungen durch die neue Trinkwasserverordnung, auch an die Qualifikation des Personals, machen eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden im Bereich der Wasserversorgung notwendig.
Die Kommunen sind deshalb in der Zwickmühle: Wegen der hohen Anforderungen müssen sich vor allem kleinere Kommunen bei der Wasserversorgung mit anderen zusammenschließen. Aber wenn sie das tun, erst recht wenn sie Private ins Boot holen, riskieren sie, von der EU mit unsinnigen Ausschreibungspflichten bestraft zu werden. Die unsinnige Haltung der EU-Kommission führt deshalb letztlich dazu, dass kleinere Gemeinden eine eigentlich sinnvolle Strukturverbesserung der Wasserversorgung durch Zweckverbände unterlassen.
Angesichts der akuten Gefährdung der Wasserversorgung muss die Landesregierung endlich aktiv werden. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD von der Landesregierung zur Sicherung der bewährten öffentlichen Wasserversorgung drei konkrete Maßnahmen:
- Das Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit Baden-Württemberg (GKZ) soll so geändert werden, dass künftig keine natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts Mitglied eines Zweckverbandes sein können. Dies fordert auch der Gemeindetag.
- Geändert werden muss auch die Gemeindeordnung. Der § 107 zu Energie- und Wasserverträgen soll so erweitert werden, dass dem Gemeinderat vor der Beschlussfassung über eine Beteiligung von privatem Kapital an einem Wasserversorgungsunternehmen ein Gutachten vorgelegt werden muss. Das Gutachten muss die Auswirkungen der privaten Beteiligung auf künftige Vergaben und Konzessionen darlegen.
- Darüber hinaus muss das derzeit gültige Leitbild „Zukunftsfähige Trinkwasserversorgung Baden-Württemberg“ aus dem Jahr 2000 schleunigst überarbeitet werden.