Warum musste die Postfiliale in Dossenheim schließen?

Veröffentlicht am 27.05.2007 in Gemeindenachrichten

Als 2001 der Postmarkt liberalisiert wurde, war allgemeines Frohlocken angesagt: Das Monopol des „Gelben Riesen“ begann zu wanken, günstigere Preise für die Briefbeförderung wurden vorhergesagt.

Die Post genießt zwar nach wie vor ein Monopol für Sendungen bis 50 Gramm, die fast 90 Prozent des gesamten Briefaufkommens ausmachen. Immer wenn Konkurrenten aber eine so genannte "höherwertige Leistung" anbieten, wie etwa eine Zustellung am selben Tag, erhalten sie von der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation ebenfalls eine Lizenz zur Briefbeförderung.

Im Rhein-Neckar-Raum stieg die Mannheimer „Morgenpost“, eine Gründung der Haas-Gruppe, zu der auch der „Mannheimer Morgen“ gehört, als Konkurrent in den Briefmarkt ein. Zunächst nur für Geschäftskunden bot sie die Beförderung des Standardbriefes für 51 Cent, 4 Cent günstiger als die Post an. Die höherwertige Leistung der „Morgenpost“ ist, dass der Beförderungsweg jedes Briefes wegen eines Balkencodes vom Absender bis zum Empfänger genau verfolgt werden kann. Viele Unternehmen im Rhein-Neckar-Raum nutzen seitdem dieses Angebot. Aber nicht nur Unternehmen auch zahlreiche Städte und Gemeinden wechselten zur „Morgenpost“ z.B. Mannheim, Lampertheim, Viernheim und auch Dossenheim.

Der Preisvorteil der „Morgenpost“ wird zu einem großen Teil durch schlechtere Lohn- und Arbeitsbedingungen bei der Briefzustellung erwirtschaftet. Der „Gelbe Riese“ reagierte auf die neue Konkurrenz unter anderem mit Schließungen von Filialen (siehe Dossenheim) und ebenfalls mit einer Verschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Laut Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erhalten die Zusteller der „Morgenpost“ einen garantierten Grundlohn in Höhe von 200,00 Euro. Hinzu kommen ausschließlich erfolgsabhängige Komponenten: Es wird nur gezahlt, wenn der Brief erfolgreich zugestellt wird – 8 Cent pro Standardbrief. Kann z.B. ein Einschreiben trotz mehrmaligem Versuch nicht übergeben werden, erhält der Zusteller keine Entlohnung. Der erfolgsabhängige Grundlohnaufschlag ist außerdem abhängig von der Art des Briefes, d.h. bei Massensendungen innerhalb eines Ortes erhält der Zusteller weniger, bei Einzelzustellungen mehr. Die Zusteller der „Morgenpost“ erhalten kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ver.di schätzt, dass das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt bei ca. 1.200,00 Euro liegen dürfte. Der durchschnittliche Stundenlohn liegt unter 10,00 €. Die meisten „Morgenpost“-Zusteller müssen über Zweit- und Drittjobs hinzuverdienen.

Im Unterschied zur Deutschen Post AG sind die Zusteller der „Morgenpost“ nicht in tarifvertragliche Strukturen eingebunden. Gleichwohl haben sich auch die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Zusteller des „Gelben Riesen“ seit der Liberalisierung deutlich verschlechtert. Zustellbezirke wurden vergrößert, Arbeitszeiten verlängert, Bereitschaftszeiten an Wochenenden eingeführt und neue Arbeitsverträge nur noch befristet abgeschlossen. Allerdings bewegen sich diese Bedingungen im Rahmen geltender Tarifverträge. Ver.di geht davon aus, dass ein Zusteller bei der Deutschen Post AG zwischen 1.600,00 und 1.800,00 Euro verdient. Wie die Dossenheimer Filialschließung zeigt, versucht jedoch auch die Deutsche Post AG über Subunternehmen aus der Tarifstruktur auszusteigen.

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG Dr. Klaus Zumwinkel warnt bereits jetzt vor der bevorstehenden völligen Liberalisierung des Briefmarktes. Ohne Mindestlöhne werde es zu einem weiteren Lohndumping und weiteren Filialschließungen kommen. Der Ortsverein unterstützt daher die Bemühungen der Bundes-SPD und des DGB zur Einführung von Mindestlöhnen. Zunächst sollen die Tarifvertragsparteien Branchenmindestlöhne festlegen, die dann allgemeinverbindlich erklärt werden. In Branchen, in denen dies nicht möglich ist, soll ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro vorgeschrieben werden.

 

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