Als entwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist Sebastian Cuny das ehrenamtlicheEngagement für Menschen im Globalen Süden ein Herzensthema: „Ich bin immer wieder begeistertvon der Vielfalt des Engagements im ganzen Land, aber auch vor allem hier an Bergstraße undNeckar. Deshalb bin ich im regelmäßigem Austausch mit dem Verein Hilfe zur Selbsthilfe.“ ImRahmen seiner diesjährigen Sommertour unter dem Motto „Teilhabe & Nachhaltigkeit“ traf sichCuny mit dem Vereinsvorsitzenden Jochen Matenaer.
Es war ein dramatisches Ereignis am 30.05.2016 in Dossenheim. Sicherlich war dieses nicht zu vergleichen mit denjenigen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber für die Betroffenen insbesondere in West I (Jahnstraße, Sudetenstraße, Gerhard-Hauptmann-Straße, Konrad-Adenauer-Straße) ist es bis heute in Erinnerung geblieben: Infolge starker Regenfälle trat der ansonsten harmlose Mühlbach über die Ufer und das Wasser drang in die Keller der Wohnungen in den oben genannten Straßenzügen ein. Die Bewohner/innen wurden von niemandem gewarnt, sondern weckten sich gegen 2 Uhr nachts gegenseitig und versuchten mit privaten Pumpen die Keller leer zu pumpen. Starke Pumpen oder Sandsäcke waren nicht vorhanden. Erst gegen Morgen brachte ein LKW der Betriebsfeuerwehr der Firma Freudenberg (Weinheim) Sandsäcke. Fazit: Die Gemeinde Dossenheim war auf ein solches Ereignis nicht ausreichend vorbereitet.
In einem Antrag eine Woche später am 06.06.2016 und weiteren Anträgen (02.12.2016, 18.01.2018) forderte die SPD-Fraktion unter maßgeblicher Federführung von Jochen Matenaer – selbst Betroffener - im Gemeinderat Folgendes:
Die SPD-Fraktion wird den folgenden Antrag dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen:
Alle Fußgängerampeln, an denen zu Fuß Gehende den Straßenverkehr queren können, sollen hinsichtlich der Barrierefreiheit, insbesondere was die im Sehen eingeschränkten Verkehrsteilnehmenden betrifft, auf den neuesten technischen Stand gebracht werden.
Mit Ausnahme der Fahrbahnüberquerungen der B3 am OEG-Bahnhof-Schillerstraße (Vibrationstaster mit Pfeil) und am Petrus existiert an keiner Straßenüberquerung in Dossenheim eine Ausstattung zur sicheren Überquerung für blinde und sehbehinderte Menschen.
Die Nachrichten und Bilder, die uns vor über einer Woche aus Israel erreicht haben, sind zutiefst verstörend. Der Angriff der Hamas ist abscheulich, monströs, barbarisch und unfassbar in seiner Brutalität, der so viele unschuldige Menschen zum Opfer gefallen sind. Wir trauern um sie und mit ihren Familien und Freunden.
Die Sicherheit des Staates Israel ist deutsche Staatsräson. Das hat sich in diesen Zeiten zu beweisen. Israel hat jedes Recht zur Verteidigung. Wir unterstützen die Bemühungen des Bundeskanzlers Olaf Scholz und der Außenministerin Annalena Baerbock, die Geiseln zu befreien, eine Ausweitung des Konfliktes zu verhindern und das Leiden der Zivilbevölkerung im Gazastreifen zu vermeiden. Wenn es auch im Moment kaum vorstellbar ist, so sind wir doch überzeugt, dass nur eine Zweistaatenlösung – Israel und Palästina - mit jeweils sicheren und unverletzlichen Grenzen zu einer Befriedung dieses Konfliktes führen kann.
Es ist zutiefst beschämend, wenn diesem Terror auch auf Straßen in unserem Land zugejubelt wird. Wer das tut, steht nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und muss die Konsequenz des Rechtsstaats spüren. Einwanderungsgesellschaften sind nicht davor gefeit, dass Konflikte aus anderen Teilen der Welt plötzlich auch im Inland eine Rolle spielen. Wir müssen in dieser Situation besonders wachsam sein und das Menschenmögliche tun, um alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und die Institutionen, die ihnen im Alltag Halt und Heimat geben, zu schützen. Dass unsere jüdischen Mitbürger und Mitbürgerinnen Angst haben müssen, ihre Religion offen zu leben, ist unerträglich. Das Recht auf friedliche und gewaltfreie Demonstrationen ist wesentlicher Bestandteil unserer Verfassung. Dieses darf aber nicht für antisemitische Äußerungen missbraucht werden.
Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte für Häuser und unbebaute Grundstücke für verfassungswidrig, da diese völlig überholt seien und keine Gleichbehandlung zulassen. Die Richter beanstandeten die erheblichen Wertverzerrungen und forderten eine Neuregelung bis 31. Dezember 2019. Das Bundesverfassungsgericht ordnete jedoch an, dass nach der Neuregelung die bisherigen Bestimmungen für weitere fünf Jahre ab der Urteilsverkündung längstens aber bis 31. Dezember 2024 noch angewendet werden dürfen.