Kommunalpolitik
Über Windenergie als Bestandteil der Energiewende wird teilweise emotional diskutiert. Um gut informiert an einer sachlichen Diskussion teilnehmen zu können, ist die SPD Dossenheim am Tag der Deutschen Einheit zu einer Waldwanderung an das Greiner Eck aufgebrochen. Weil es im Rhein-Neckar-Kreis noch keine einzige Windkraftanlage gibt, musste die Wanderung nach Hessen auf das Gebiet von Neckarsteinach nahe der Grenze zu Baden-Württemberg und der Gemeinde Schönau führen. Dort stehen fünf laufende Windenergieanlagen (WEA), die im Jahr 2016 erreichtet wurden.
Es gibt in der Dossenheimer Kommunalpolitik seit Jahrzehnten einen bewährten Brauch:
Im Vordergrund steht die Sachpolitik für die Dossenheimer Bürgerschaft. Parteipolitische
Einstellungen sind bekannt, werden auch diskutiert, treten aber im politischen
Alltagsgeschäft in den Hintergrund. Damit ist man sowohl im Verhältnis der
Gemeinderät:innen untereinander als auch im Verhältnis zwischen Gemeinderät:innen und
den jeweiligen Bürgermeistern gut gefahren.Leider gibt es in letzter Zeit verschiedene Äußerungen zum Thema Bürgergeld und Migrationspolitik, die diesen Konsens gefährden. Es ist ohne Frage absolut nachzuvollziehen, dass man angesichts der schrecklichen Taten in Mannheim und Solingen Wut, Verzweiflung, Fassungslosigkeit und Trauer empfindet. Die gleichen Emotionen müssen aber auch den politisch Verantwortlichen in Berlin zugebilligt werden.
SPD-Landtagsabgeordneter Sebastian Cuny begrüßt Entscheidung
Das „Haus der Begegnung“ in Dossenheim erhält im Rahmen des Investitionspakts soziale Integration 2024 eine Fördersumme in Höhe von 338.000 Euro. SPD-Landtagsabgeordneter Sebastian Cuny freut sich über den Beschluss: „Das ist eine tolle Nachricht für Dossenheim! Das Haus der Begegnung wird das soziale Leben in Dossenheim bereichern. Es wird an zentraler Stelle im Ort Menschen zusammenbringen und Teilhabe ermöglichen. Die Förderzusage ist auch ein Signal, dass bürgerschaftliches Engagement wichtig ist.“
Es war ein dramatisches Ereignis am 30.05.2016 in Dossenheim. Sicherlich war dieses nicht zu vergleichen mit denjenigen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber für die Betroffenen insbesondere in West I (Jahnstraße, Sudetenstraße, Gerhard-Hauptmann-Straße, Konrad-Adenauer-Straße) ist es bis heute in Erinnerung geblieben: Infolge starker Regenfälle trat der ansonsten harmlose Mühlbach über die Ufer und das Wasser drang in die Keller der Wohnungen in den oben genannten Straßenzügen ein. Die Bewohner/innen wurden von niemandem gewarnt, sondern weckten sich gegen 2 Uhr nachts gegenseitig und versuchten mit privaten Pumpen die Keller leer zu pumpen. Starke Pumpen oder Sandsäcke waren nicht vorhanden. Erst gegen Morgen brachte ein LKW der Betriebsfeuerwehr der Firma Freudenberg (Weinheim) Sandsäcke. Fazit: Die Gemeinde Dossenheim war auf ein solches Ereignis nicht ausreichend vorbereitet.
In einem Antrag eine Woche später am 06.06.2016 und weiteren Anträgen (02.12.2016, 18.01.2018) forderte die SPD-Fraktion unter maßgeblicher Federführung von Jochen Matenaer – selbst Betroffener - im Gemeinderat Folgendes:
Die SPD-Fraktion wird den folgenden Antrag dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen:
Alle Fußgängerampeln, an denen zu Fuß Gehende den Straßenverkehr queren können, sollen hinsichtlich der Barrierefreiheit, insbesondere was die im Sehen eingeschränkten Verkehrsteilnehmenden betrifft, auf den neuesten technischen Stand gebracht werden.
Mit Ausnahme der Fahrbahnüberquerungen der B3 am OEG-Bahnhof-Schillerstraße (Vibrationstaster mit Pfeil) und am Petrus existiert an keiner Straßenüberquerung in Dossenheim eine Ausstattung zur sicheren Überquerung für blinde und sehbehinderte Menschen.
Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte für Häuser und unbebaute Grundstücke für verfassungswidrig, da diese völlig überholt seien und keine Gleichbehandlung zulassen. Die Richter beanstandeten die erheblichen Wertverzerrungen und forderten eine Neuregelung bis 31. Dezember 2019. Das Bundesverfassungsgericht ordnete jedoch an, dass nach der Neuregelung die bisherigen Bestimmungen für weitere fünf Jahre ab der Urteilsverkündung längstens aber bis 31. Dezember 2024 noch angewendet werden dürfen.
„Hiermit möchten wir die Verwaltung bitten, bei der zuständigen Heidelberger Behörden nachzufragen, wie weit die Planungen gediehen sind, die Kreuzung Boschstr./Autobahnzubringer fußgänger- und fahrradfreundlicher zu gestalten.“
Mit diesen freundlichen Worten in einem Antrag der SPD-Fraktion an den Dossenheimer Antrag im Jahr 2014 (!) wurde zum ersten Mal auf die Gefährlichkeit dieser Kreuzung hingewiesen.
Nachdem nichts passiert war, griff die SPD 2017 erneut dieses Thema auf: „Als ein Beispiel ist hier die Situation für Fußgänger und Radfahrer an der Kreuzung Boschstraße/L531 zu nennen. Im Gutachten des Verkehrsexperten Tögel wird hierfür eine sehr gute und einfache Lösung vorgeschlagen. Über ein kurzes Wegstück ab dem Verkaufsstand des Hegehofs lässt sich eine Überquerung der L531 mit einer Druckknopfampel einrichten. Da diese Kreuzung auf der Gemarkung der Stadt Heidelberg liegt, kann diese Maßnahme nur durch die Stadt Heidelberg durchgeführt werden. Zum wiederholten Male bedarf es daher der Absprache mit den verantwortlichen Stellen der Stadt Heidelberg.“
Wieder passierte nichts. Mit der Wahl des neuen Bürgermeisters David Faulhaber 2019 schien sich etwas zu bewegen. Es gab Kontakte mit der Heidelberger Verkehrsbehörde. Man erhielt die vage Zusage, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Nun sind weitere 4 Jahre verstrichen und … nichts ist passiert.
Die SPD-Fraktion im Gemeinderat wird auch weiterhin auf dieses Problem hinweisen, um die Sicherheitsmängel bei Verkehrsflächen in Dossenheim zu verbessern.